Die 3. Welle hat begonnen!
Was ist das Berufskraftfahrer-Qualikatons-Gesetz (BKrFQG)?
Seit dem 14.08.2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualikatons-Gesetz (BKrFQG) in Kraft getreten, welches die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr durh Neuregelung für Berufsanfänger und Weiterbildungen der Berufskraftfahrer zúm Ziel hat.
Für wen gilt das Gesetz?
Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 und LKW-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz der Fahrerlaubins sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein entsprechend eintragen lassen.
Umfang der Weitebildung?
Der Umfang der Weiterbildungen beläuft sich auf mindestens 35 Zeitstunden a` 60 Minuten Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Seminaren.
Inhalt der Weiterbilungsseminare NEU: wir bieten die Module nur noch für Firmen an (Mindestteilnehmerzahl 5 Personen)
Teilnahme nur nach vorheriger Anmdelung möglich.
Modul 1 - ECO-Training & Assistenzsysteme
Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung
Modul 4 - Schadensprävention
Modul 5 - Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Nachweispflicht:
Nach Abschluss eines Seminars erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung ohne mündliche oder schriftliche Prüfung. Im Rahmen der Füherrscheinverlängerung legen Sie die Teilnahmebestätigungen vor und erhalten den notwendigen Eintrag in den Führerschein (Kennziffer 95).
Anmeldung und Info:
Fahrschule Wollensak GmbH
Ulf Föhr
Lindauer Str. 26/1
88069 Tettnang
Tel: 07542/9809913
Fax: 07542/9809915
Mobil: 0171/8528284
Seminaranmeldung
Hiermit melde ich mich zum Seminar an
(Bitte Adresse und Telefonnummer mit angeben)

Bilder der letzten Weiterbildung:
Hier hatten die Teilnehmer die Möglichkeit sich mit der e-Mobilität vertraut zu machen. Sie durften den e-Golf den Niu e-Roller und e-Bikes testen.